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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ÜBERSETZUNGEN




Durch Aufrufen unserer Homepage nimmt der Kunde von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis. Mit der Erteilung seines Auftrages verzichtet der Kunde auf alle davon abweichenden Klauseln oder Bedingungen, die er in Anwendung seiner eigenen Geschäftsbedingungen oder anderer für Übersetzungsbüros geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend machen könnte und bestätigt gleichzeitig, diese AGB anzuerkennen.

1. Die gültigen Preise betreffen nur die Arbeiten, die unter normalen Bedingungen durchgeführt werden.

2. Alle Sonderaufträge (Arbeiten, die Nachforschungen erfordern, umfangreiche Dokumente, ungewöhnliche Fristen, Terminologielisten, Korrektorat des Quelltextes, usw.) bewirken die Erstellung eines Kostenvoranschlages.

3. Es werden nur schriftlich erteilte Aufträge berücksichtigt. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Auftragserteilung sämtliche Unterlagen mitzuliefern, die dem Übersetzer die Durchführung einer Qualitätsarbeit erlauben.

Jede Änderung nach Auftragserteilung bedarf einer zwischen den Parteien verhandelten Nachtragsvereinbarung.

Bei Auftragskündigung werden die bereits übersetzten Teile zum vereinbarten Tarif in Rechnung gestellt.

4. Wenn eine Zahlung oder eine Anzahlung (50 % des Auftragswertes bei Auftragssumme höher als EUR 500) bei Auftragserteilung vorgesehen ist, läuft der Liefertermin ab dem Erhalt der besagten Summe, außer es wird zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart.

5. Vorbehaltlich einer ausdrücklich von AEM Sprachen-Service akzeptierten gegenteiligen Vereinbarung sind die Honorarrechnungen nach Erhalt der Rechnung netto und ohne Skontoabzug fällig.

Ist der Rechnungsbetrag dem Konto von AEM Sprachen-Service nicht innert spätestens 30 Tagen ab Rechnungsdatum gutgeschrieben, hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Zinsfuss der Nationalbank, die Mahnspesen, plus die Kosten der Einbringung, welcher Art auch immer, zuzüglich Zeitaufwand für die Einbringungsabwicklung zu bezahlen. Gerichtsstand ist Feldkirch.

Eigentumsvorbehalt:
Das Urheberrecht und alle Nutzungsrechte an den durch AEM Sprachen-Service gefertigten Übersetzungen, Textadaptionen, terminologischen Datenbanken und Dokumentationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bei AEM Sprachen-Service. Erst nach vollständigem Zahlungseingang gehen die vereinbarten Nutzungsrechte auf den Kunden über.

6. Jede Beanstandung der Qualität oder der Lieferung der in Auftrag gegebenen Übersetzungs-arbeiten ist nur dann zulässig, wenn sie innerhalb von 8 Tagen ab Erhalt der Übersetzungs-arbeiten schriftlich einlangt.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine Stilabweichung bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) oder die Möglichkeit, einen anderen Begriff (Synonym) zu verwenden, kein Anlass zur Reklamation darstellt.

Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen, und wenn dem Auftragnehmer Korrektur-fahnen vorgelegt werden (Autokorrektur). In diesem Falle ist dem Auftragnehmer ein angemessener Kostenersatz für die Korrektur bzw. ein vom Auftragnehmer in Rechnung zu stellendes angemessenes Stundenhonorar zu bezahlen.

Für Mängel, die durch die Übermittlung via elektronischem Datenaustausch erfolgt, besteht keine Haftung seitens des Auftragnehmers.

7. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Auftragnehmer von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Auftragnehmer behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.

8. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß den Gebräuchen in dieser Berufssparte, die Haftung von AEM Sprachen-Service auf den Betrag der entsprechenden Rechnung beschränkt ist, sollte vom Auftraggeber nachgewiesen werden können, dass die Mängel vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden.

9. Übersetzungen werden - sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde - nach Wörtern vom zu übersetzenden Text (Quelltext) verrechnet, sofern dieser in einer digitalen, überschreibbaren Form vorliegt.

Übersetzungen nicht digitaler Texte werden nach Wörtern vom übersetzten Text (Zieltext) verrechnet, Dokumente hingegen entweder nach Wörtern vom Zieltext oder nach Seiten. Erforderliche Beglaubigungen werden zusätzlich verrechnet. Der Zeitaufwand für die Umwandlung in ein digital lesbares Dokument wird nach Stundensatz verrechnet.

10. Pro Auftrag und Sprache wird eine Bearbeitungspauschale von € 8,00 / CHF 12,50 exkl. MwSt. eingehoben, welche unter anderem Telefon-, Fax- und normale Portospesen, Zeitaufwand für Telefonate mit dem Kunden und Übersetzer beinhaltet. Alle anderen anfallenden Barauslagen, wie z. B. Expressportogebühren, Kurierspesen, Kilometergeld, Zeitaufwand für die Überbringung oder Abholung von Übersetzungsaufträgen, Umwandlung nicht digitaler Formate in überschreibbare Formate, etc. werden gesondert verrechnet.

11. Gerichtsstand ist Feldkirch.



   

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