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BEGLAUBIGUNGEN
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Ausländische, fremdsprachige Dokumente sind bei österreichischen Behörden
(z. B. Standesamt, Fremdenpolizei, etc.) im Original oder als beglaubigte Kopie zuzüglich einer
beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen, falls das einzureichende Dokument
keiner internationalen Urkunde entspricht.
Bitte beachten Sie, dass deutsche Übersetzungen von den Behörden nur anerkannt werden, wenn
diese von einem in Österreich beeideten gerichtlichen Dolmetscher angefertigt wurden.
Da eine beglaubigte Übersetzung untrennbar mit dem einzureichenden fremdsprachigen Dokument
verbunden ist, raten wir unseren Kunden, vom Originaldokument eine beglaubigte Kopie anfertigen
zu lassen und diese der beglaubigten Übersetzung zu Grunde zu legen. Strafregisterauszüge
bedürfen keiner beglaubigten Kopie, da diese meistens nur drei Monate Gültigkeit haben.
Sie haben ein deutsches Dokument, das im Ausland zusammen mit einer entsprechenden beglaubigten
Übersetzung bei einer Behörde, Firma oder Institution eingereicht werden muss?
Wie und von wem diese Beglaubigungen anzufertigen sind, müssen im jeweiligen Land selbst abgeklärt
werden. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.
Haben Sie noch Fragen zum Thema Beglaubigung von Dokumenten und sonstigen Unterlagen?
Bitte kontaktieren Sie uns unter 0664 2513807 oder senden Sie uns eine E-Mail
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Zitat
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Dolmetschen und Übersetzen sind zwei Schlüssel zur Verständigung der Völker!
Gerhard Herzet
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